In Zeiten von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen wächst in vielen abhängig-angestellten Arbeitnehmern immer mehr der Wunsch, sich mit Hilfe einer geschäftlichen Existenzgründung, gerne in "eigener Verantwortung" auf eine "geschäftliche Selbstständigkeit" umzusatteln. Nimmt man dann noch das leidige Thema der "Leiharbeit" mit all den negativen Entwicklungen der letzten Jahre hinzu, wird auch deutlich, warum!
Durchaus verständlich meiner Meinung nach, dass insbesondere Menschen aus den "unteren Einkommensgruppen" sich oft mit diesen Gedanken befassen - oder? Wer will schon ewig sich für die "Chefs" abrackern, nur um dann nach 40 - 45 Jahren sich mit einer mickrigen Rente abspeisen zu lassen? Sie?
Jedoch haben wir hier in Deutschland das große Problem, dass durch die enormen bürokratischen Hürden den meisten Menschen eine solche "berufliche Neuausrichtung" nicht nur sehr schwer gemacht wird, nein, denn durch vielerlei Bestimmungen (wie Gewerberecht, Handwerksrecht, Meisterzwang, Berufsbezeichnungsschutz und Steuergesetze u. ä.) müssen die meisten Menschen sich wieder ganz schnell von solchen Ideen/ Wünschen verabschieden. Insbesondere jene Menschen, welche aus den eher "geringer qualifizierten" Berufsgruppen stammen, wird somit ein selbstständiger Neustart verwehrt. Mal abgesehen davon, dass es hier in Deutschland schon fast als "anrüchig" gilt, wenn man sein eigener Chef sein will ...
Hinzu kommen die immer mal wieder aufgebauschten Diskussionen zur "Scheinselbstständigkeit" aus den Bereichen Handwerk und Dienstleistung. Diese machen oftmals einen großteil der Überlegungen zur eigenen Selbstständigkeit schon im Ansatz zu nichte. Genau wie Gewerbevorschriften und natürlich das Handelsgesetz, sowie das Steuergesetz behindern zu oft eine gutgedachte Existenzgründung.
Doch ist es tatsächlich so schwer, sich selbst, seine eigene Arbeitskraft als selbsständiger Geschäftsinhaber auf dem angeblich so freien Markt anzubieten? Gebe es vielleicht doch eine Alternative zum "abhängigen Beschäftigungsverhältnis", welchem in Deutschland nicht weniger als 41 Mio Menschen nachgehen? Und wenn ja, wie müsste man dies umsetzen?
Ich meine JA, jedoch nur mit der Eingrenzung, dass jeder Mensch, der sich mit solch einer Idee umherschlägt, sich zwar mit meinen theoretischen Überlegungen einmal intensivst auseinandersetzen sollte, um dann aber (und das betone ich ausdrücklich) sich danach "professionelle Beratung" einzuholen! Was jetzt folgt sind rein theoretische Überlegungen, Hypothesen - welche letztendlich von jedem der sich mit einem eigenen Geschäft selbstständig machen möchte, nur durch fachkundige Beratung begleiten lassen sollte! Ich habe also keineswegs den Anspruch, dass meine Ideen auch tatsächlich so einfach funktionieren, bin aber, nach der heutigen Gesetzeslage (Stand: Januar 2012), absolut davon überzeugt, dass Sie letztendlich umsetzbar wären.
Seine eigene Arbeitskraft am Markt anbieten
Aber wie richtig?
Ich kenne persönlich sehr viele Menschen die lieber heut als morgen sich gerne Selbstständig machen würden. Insbesondere aus vielen verschiedenen Handwerksberufen, aber auch viele aus dem Dienstleistungssektor. Vielen von Ihnen schreckt aber die gesetzlich vorgeschriebene Eingrenzungsregelung ab, wonach man nur "mit bestimmten Qualifikationen/ Abschlüssen" auch bestimmte "Arbeitsaufgaben" anbieten dürfte. Gerät man dann noch in die Bereiche von "monopolistischen Zumpften", wird eine eventuelle Geschäftsneugründung schnell unmöglich.
Genauso verhält es sich mit einem "naiven Versuch" seine eigene Arbeitskraft, selbstständig auf dem freien Markt anzubieten - die oft erwähnte "Selbstverleihung".
Es gibt dort so viele Vorschriften und Regelungen, dass deshalb wohl auch die meisten davon absehen. Jene, welche mit einigen "Tricks" versuchen diese Vorschriften zu umgehen, sei es durch falsche Angaben bei der Gewerbeanmeldung oder gar bei den Steuererklärungen, spielen somit täglich mit ihrer persönlichen Existenz. Nicht nur das Sie hohe Steuerstrafen riskieren und Anzeigen von Mitbewerbern, samt entsprechender Schadensersatzpflicht, nein, sie riskieren damit letztendlich sogar ihre persönliche Freiheit. Und dieses Risiko wollen nur die wenigsten eingehen, denn schließlich machen solche "Tricksereien" einen Geschäftsmann auch immer erpressbar. Keine besonders gute Grundlage im alltäglichen Geschäftsleben...
Zum einen will der Gesetzgeber damit verhindern, dass unqualifizierte Arbeiten abgeleiefert werden, Was ja noch halbwegs plausibel klingt - aber (und das ist wohl der eigentliche Hauptgrund) soll dadurch auch der Bestand der "Sozialleistungs-Erbringer" konstant auf einem hohen Niveau gehalten werden. Die berühmten "Leistungsträger der Gesellschaft" - sie erinnern sich ...
Wie könnte man also diesem System "der Beschäftigungsausbeutung" auf legalem Weg entkommen?
Ich nenne mal hier nur zwei Stichworte:
Freiberufler und Unternehmensberater
Freiberufler und Unternehmensberater
Nach dem Einkommen-Steuergesetz (EstG) §18 sind Freiberufler "Geschäftsleute" mit Einkommen aus selbstständiger Arbeit, einzelne Tätigskeitsfelder sind:
- ständig ausgeübte wissenschaftliche, erzieherische, künstlerische, unterrichtende und schriftstellerische Tätigkeit
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure, Ingenieure und Architekten
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater
- Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
- Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen
"In Deutschland unterliegt die Tätigkeit des Unternehmensberaters keinem Berufsschutz. Jeder in der Unternehmensberatung Tätige kann sich Unternehmensberater nennen. ...
Auch Quereinsteiger sind in der Unternehmensberatung tätig, wenn sie genügend Berufserfahrung vorweisen können; bzw. um entsprechende Unternehmen sinnvoll zu beraten, sind sie oft sogar nötig - ..."
Noch mal - KEIN Berufsschutz und JEDE-R kann sich Berater nennen!!!
Verbindet man nun diese Aspekte mit der vom Grundgesetz GG Art. 2 zugesicherten Handlungsfreiheit/ Vertragsfreiheit, so hat man (theoretisch) genau die beiden wichtigsten Grundeigenschaften für eine LEGALE Existenzgründung. Und zwar legal in fast allen Geschäftsbereichen. Denn meiner lesart zu Folge, ist es den "Vertragspartnern" überlassen in welchem Maße man sich "beraten lässt", egal ob in theoretischer oder eben praktischer Arbeitsausübung.
Anders Ausgedrückt: Wie sollte der Gesetzgeber verhindern, dass ein Berater A mit einer Firma Z vertraglich, mit einer zeitlichen Befristung und/oder einer "grob umfassten Aufgabenbeschreibung", gegen Zahlung eines "Honorars/ Stundenpreises", zusammen finden?
Erkennen Sie worauf ich hinaus will?
Ein Beispiel:
Herr Mustermann (gelernter Maler und Lackierer) meldet beim Gewerbeamt seine "Freiberufliche Unternehmensberatung für Bauprojekte - Heinz Mustermann GbR" an. Wobei hier die GbR nur die Geschäftsnorm als Beispiel darstellt, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts! Jedoch muss man keine Gesellschaftsform wählen, solange man allein, für sich selbst als "selbstständiger Unternehmensberater(!)" tätig ist. Eine GbR hingegen kostet Herrn Mustermann ca. 40 - 50 € und etwas Zeit, zum "erfinden" eines "geeigneten" Geschäftszwecks. Hier zum Beispiel:
"Der Geschäftszweck/ der Gewerbebereich für den dieses Gewerbe gegründet wird lautet:
Zum Zweck der theoretischen und praktischen Fach-Beratung bei Bauprojekten im Bereich XYZ (z.Bsp. Innenausbau, Gartenbau, Reinigungstechniken, Energieeffizienz oder was auch immer man eben selbst kann?), bei der Planung, Durchführung und Optimierung von projektbezogenen Produktionsprozessen."
Nun, das kann so ziemlich alles mögliche an Arbeitsaufgaben beinhalten - UND es ist legal und vermutlich würde es dem Sachbearbeiter im Gewerbeamt auch vollkommen genügen. Man sieht es ja - alles eine bloße Frage der Kommunikation.
Bedenkt man dabei noch, dass ein freiberuflicher Berater auch von der Gewerbesteuer befreit ist, so wäre das ein weiterer Pluspunkt für solch ein Geschäftsmodel - oder nicht? Wobei ich hier ehrlicher Weise zugeben muss, dass die Anerkennung als Freiberufler wahrscheinlich NICHT vom Finanzamt gegeben würde... Aber da bleibt dann eben noch das einfache "Geschäftsmodell" einer GbR.
Man erkennt hoffentlich genau, dass ich hier nichts weiter versucht habe, als die vorhandenen "Gesetzeslücken" so zu kombinieren, dass letztendlich fast jeder sich mit seinen ganz persönlichen Fähigkeiten (Berufsqualifikationen) selbstständig machen könnte, solange man sich als "fachlicher Unternehmensberater" selbstständig macht und sich genau überlegt wie man seine "Beraterverträge regelt"?!?
Und seien wir doch mal ehrlich, jeder der über eine gewisse Berufserfahrung verfügt würde in jedem neuen Unternehmen, in dem er neu anfängt zu arbeiten, auch immer etwas "Verbesserungswürdiges" finden können - gut, vlt. eben auch erst, nach dem man 2 - 3 Monate mal "praktisch mitgearbeitet hat"...?! ;-) Leiharbeiter wissen wo von ich hier schreibe - nicht wahr?
Meiner abschließenden Meinung nach, stellt diese Hypothese eine einfache und legale Lösung für das Problem der "Eigenvermarktung" (Selbstverleih seines beruflichen Know-Hows) dar. Somit könnte theoretisch jeder innerhalb kürzester Zeit und auf ganz legalem Weg sein/e eigener Chef/ eigene Chefin werden und sich somit aus den Fesseln der abhängigen Beschäftigung dauerhaft befreien.
Oder klingt das für Sie doch zu "utopisch" - denken Sie mal darüber nach - bitte...
Einen schönen Tag noch. :-)
Nachtrag:
Ich werde mich in den kommenden Wochen mal etwas praktischer beraten lassen, mir also fachmännischen Rat einholen und an dieser Stelle hier dann immer mal wieder darüber berichten. Und vielleicht gibt es ja unter den Lesern selbst Experten, welche dazu bereit sind hier ihre Einschätzungen als Kommentar zu hinterlassen? Ich würde mich freuen.
Bis dann also...

2 Kommentare:
Guter Beitrag. Finde ich sehr interessant und werde mich auch mal damit auseinander setzen.
Ich bin auch seit dem letzten Jahr selbstständig und möchte diese Freiheiten nicht mehr missen. Natürlich steckt aber auch eine ganze Menge Arbeit dahinter!
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